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Feuerwerksverbot

Geschrieben von Melvenue am 29 Dezember 2009 0 Kommentare

So nachdem es sie ja nun ab heute überall zu kaufen gibt, haben auch wir uns erst mal fleißig mit Feuerwerksutensilien eingedeckt. Immerhin wollen wir unserem Junior ja ein richtig schönes Silvester bieten mit einem dementsprechenden Feuerwerk. Daher haben es uns in diesem Jahr vor allem die bunten Raketen angetan, damit der Kleine auch was zu gucken hat und mein Mann was zum fotografieren

Doch das große Erwachen kam dann bereits am Frühstückstisch, während ich in unserer Tageszeitung einen Bericht über ein Feuerwerksverbot in der Büdinger Altstadt las. Zuerst hat es mich nur nebensächlich interessiert, aber als ich an der Stelle ankam, wo aufgedeckt wurde, dass dieses Verbot nicht nur für die Altstadt gilt sondern für alle Ortsteile für Büdingen staunte ich nicht schlecht.

In der seit 1. Oktober 2009 existierenden Verordnung geht es nämlich tatsächlich darum, dass jegliche Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkshäusern sowie in der Nähe von Denkmalgeschützten Gebäuden abgebrannt und abgeschossen werden dürfen, um die mittelalterliche Bausubstanz vor Bränden zu schützen.

So haben wir nun nicht mehr nur noch mit den ja bereits bekannten Nachteilen durch den Denkmalschutz unseres Wohnhauses zu kämpfen, sondern auch mit der Tatsache, dass wir es ins neue Jahr nicht mal richtig krachen lassen können. Verstöße werden übrigens mit bis zu EUR 50.000 Geldstrafen geahndet, und beim besten Willen, das ist mir dann die Böllerei wirklich nicht wert.






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Über den Autor des Beitrages Melvenue 29 Jahre, nahe der Nordsee, verheiratet und Mutter von zwei lieben kleinen Söhnen.

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